Leben auf dem Lande – z.B. das Schuttertal in Baden-Württemberg

Schlaflosigkeit – Kopfschmerzen – Übelkeit – Konzentrationsstörungen – Gereiztheit

Das sind die Kurzzeitsymptome – WEA laufen erst seit Juni 2016.

Fragen Sie mal Mittel- oder Langzeitbetroffene, welche Symptome folgen und zu welchen Konsequenzen dies führen kann…

À propos Impulshaltigkeit!

Siehe Video ab Minute 2:00

Betreiber von WEA leugnen seit Jahrzehnten, die Impulshaltigkeit ihrer Anlagen.
Gemeint sind die besonders lauten Geräusche, die durch Luftdruckänderungen entstehen, wenn die Rotorblätter den Mast passieren, oft beschrieben mit Whoosh-Whoosh, Wuuff-Wuuff oder Wupp-Wupp.
Stets versuchen Windkrafthersteller und Betreiber, die Geräuschentwicklung auf den Hörschall zu reduzieren, indem sie im Beschwerdefall betonen, ihre Anlagen wären „zu laut“ und dann signalisieren, man würde die Lautstärke minimieren, was letztlich kostengünstig zu realisieren wäre…
Dieses Ablenkungsmanöver vom Problem „Infraschall“, der durch seine Eigenart und seine Schwere der Auswirkungen auf den Körper besonders gefährlich ist für Mensch und Tier, hin zum etwas harmloseren, weil mit eingeschränkteren Einwirkungen verbundenem Hörschall gehört seit Jahren in die Mottenkiste der Schallegenden.
Bereits vor Jahren wurden diesbezüglich juristische Auseinandersetzungen geführt, die zu Nachtabschaltungen und anderen Betriebseinschränkungen, sowie zu Lärmaufschlägen geführt haben.

Beispiel-Klagen, die seit 2005 liefen und in 2011 und 2012 zu entsprechenden „Impulshaltigkeits-Urteilen“ geführt haben finden Sie hier:

Impulshaltigkeit E 101

Was im Land ungezügelter Lobbytatur möglich ist

Perfide Tricks der Umweltministerin können der WK-Lobby künftig die Umgehung der Auflagen ermöglichen

Bemerkenswert hierzu ist auch die Tatsache, dass Frau Umweltministerin Hendricks im Oktober 2016 folgenden Angriff auf die Gesundheit von Anwohnern lärmender Gewerbe startete und damit u.a. die Windkraftlobbyisten begünstigte, indem sie den gerichtlich angeordneten Aufschlag von 3 dB kassierte, den diverse Gerichte in ihren Urteilen zum Lärmschutz für Anwohner von WEA festgelegt hatten.
Wohlgemerkt: 3 dB bedeuten für die Anwohner, dass sie eine Verdoppelung der Lautstärke ertragen müssen!

Zuvor hatte dieselbe Ministerin am 18. Dezember 2015 eine Verwaltungsvorschrift auf den Weg gebracht, um den vorbeugenden Gesundheitsschutz an Stromleitungen durch ein Minimierungsgebot für elektrische und magnetische Felder zum Gesundheitsschutz der Anwohner und zur Akzeptanzsteigerung der Hochspannungstrassen zu maximieren.
Gleiches wird den Anwohnern bei WEA weiterin konsequent verweigert…

Nicht vergessen: Im September wird gewählt!

Das Umweltministerium ist in den Händen der SPD, dazu oft durch Staatssekretäre und anderes Personal mit Parteibuch der GRÜNEN verstärkt.

Die beschriebene mensch- und naturverachtende Politik auch in den Landesministerien, auch im Innenministerium z.B. in SH und NRW sollten auch bei den Landtagswahlen im Mai 2017 bedacht werden!
JR